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Frage:
Ich bin Typ-2 Diabetiker und Insulin abhängig. Ich spritze Humalog, das soll ich in Zukunft nicht bekommen und umgestellt werden. Da ich als Koch arbeite und meine Malzeiten nicht immer zur gleichen Zeit einnehmen kann, war es für mich gut zu spritzen und gleich zu essen. Auch wird mein Arbeitgeber nicht einverstanden sein, dass ich nun noch eine Pause machen muss. Also steht mein Arbeitsplatz auf dem Spiel. Mein Sohn, weil er jung ist, bekommt es weiter. Was ist das für eine Gerechtigkeit? Gerade im Alter (53) ist es nicht leicht, eine neue Arbeit zu finden. Was kann ich tun?
Antwort:
Wir können Ihre Sorge und Aufregung gut verstehen. Der Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses hat viele Diabetiker verunsichert.
Wir empfehlen Ihnen, nochmals mit Ihrem Arzt darüber zu sprechen, ob eine Umstellung auf ein anderes Insulin für Sie wirklich erforderlich ist.
Ärzte können dann von der GBA-Entscheidung abweichen, also kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verordnen, wenn erstens eine Allergie gegen Humaninsulin besteht, wenn zweitens auch durch eine Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist und wenn drittens aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit einem kurzwirksamen Analogon wirtschaftlicher ist.
Vertragsärzte können in vielen Fällen ihren Patienten mit Typ-2-Diabetes weiterhin kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verordnen, soweit dies medizinisch indiziert ist. Hintergrund dafür sind Rabattvereinbarungen, die die Hersteller inzwischen mit vielen Kassen geschlossen haben. Sie sorgen dafür, dass kurzwirksame Analoga für die Kassen nicht teurer sind als Humaninsuline.
Tipps und ausführliche Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie auch in dem Beitrag der aktuellen Ausgabe des Diabetes-Journal 11/2006 „Insulin-Analoga bei
Typ 1 und Typ 2: Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?"
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